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DECKBEDINGUNGEN. Von den Stuten, auch Maidenstuten, wird eine Tupferprobe (nicht älter als 1 Monat) verlangt. Die Stuten müssen frei von sonstigen, ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Sie müssen gegen Influenza und Tetanus geimpft sein.
Bei der Übergabe der Stute ist ein Gesundheitszeugnis, das schriftliche Ergebnis der negativen Tupferprobe, sowie der Impfpass abzugeben.

Ist die Behandlung einer Stute erforderlich, so ist der Behandlung-serfolg etwa 14 Tage später durch eine erneute Tupferuntersuchung zu kontrollieren. Tupferentnahmen in den ersten 10 Tagen nach dem Abfohlen und in den ersten 10 Tagen nach der letzten Bedeckung sind für eine Untersuchung ungeeignet und werden daher nicht anerkannt.

Die Trächtigkeitskontrolle mittels Ultraschall wird auf Wunsch und zu lasten des Stutenbesitzers durchgeführt.

Stutenpension: € 9.20/Tag, bzw. € 275.–/Monat

Sämtliche Kosten für Tierarzt und Hufschmied werden dem Stutenbesitzer verrechnet.

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